Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

WAHonline - eine freiwillige IT-Lösung der ÖGK für Wahlarztrechnungen

Presseaussendung An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit Verträgen zur Sozialversicherung
Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Hiermit möchten wir Sie – ohne Bewertung und Empfehlung – über das Service „WAHonline“ der ÖGK für Wahlärzt*innen informieren. WAHonline ist eine IT-Lösung, mit der Wahlärzt*innen ihren Patient*innen den Weg zur Kostenerstattung bzw. zu einem Kostenzuschuss vereinfachen können. Auf diese Weise können Sie die bezahlten Honorarnoten Ihrer Patient*innen online zur Kostenerstattung an die Krankenversicherung senden – die Einreichung durch die Patient*innen selbst entfällt. Von dem*der jeweiligen Patient*in muss einmalig eine Einwilligung für die Weiterleitung eingeholt werden.

Die Entscheidung für die Nutzung von WAHonline ist selbstverständlich freiwillig!
Der bisherige Ablauf, dass Patient*innen die Honorarnote selbst einreichen, ist weiterhin ohne Einschränkung möglich.

Folgende Voraussetzungen sind für die Implementierung von WAHonline erforderlich:

  • IT-Ausstattung samt Arzt-Software (WAHonline ist kein eigenständiges Programm, sondern eine Softwareerweiterung in eine Arztsoftware integriert)
  • Internetzugang
  • Handysignatur
  • ELDA-Registrierung

Sollten Sie keine explizite Arztsoftware verwenden, ist die Verwendung von WAHonline nicht möglich.

Die Kosten der erforderlichen Softwareerweiterung in Ihrem System für WAHonline müssen von Ihnen selbst getragen werden. Es gibt allerdings eine Förderung in Höhe von EUR 300,- bzw. EUR 500,- für folgende zwei Nutzungsmodelle:

  • Partielle Nutzung für ÖGK Patient*innen
    Für die Erstanschaffung/Neunutzung können Sie eine Förderung in Höhe von EUR 300,- beantragen. Hier entscheiden Sie, welche Rechnungen Sie elektronisch für die Patient*innen einreichen und welche wie bisher in Papierform den Patient*innen ausgehändigt werden, damit diese selbst um Kostenerstattung ansuchen können.
  • Verpflichtende Nutzung für ÖGK Patient*innen
    Sofern Sie sich jedoch verpflichten möchten, sämtliche Rechnungen von ÖGK-Versicherten über WAHonline zu übermitteln, können Sie zusätzlich zu den oben erwähnten EUR 300,- einen Zuschuss in Höhe von EUR 200,- beantragen.

Die Förderung ist mit diesem Förderantrag bis spätestens 31. Dezember 2022 anzusuchen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt.

Es wurden uns keine Namen von Softwarehersteller*innen genannt, welche die WAHonline Softwareerweiterung bereits umgesetzt haben – dies muss bei der ÖGK erfragt werden. Auch die Informationen bzw. Unterlagen für Ihre*n Softwarehersteller*in (Organisationsbeschreibung und Datensatzschema) sowie Ihre ELDA-Benutzung werden von der ÖGK auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.

Bei einer Entscheidung für bzw. gegen WAHonline sollte laut dem Wahlärzt*innenreferat der Ärztekammer für Wien Folgendes bedacht werden:

  • Sie übermitteln für Ihre Patient*innen die Honorarnote an die ÖGK und ersparen Ihren Patient*innen somit, die von Ihnen ausgestellte Honorarnote selbst an die Kasse zu übermitteln. Für diesen Service und diesen Zeitaufwand gibt es seitens der ÖGK keine Honorierung. Den etwaigen Mehraufwand müssten Sie im Rahmen der Honorarnote einpreisen.
     
  • Die Honorarnote ist entsprechend des Honorarkatalogs für ÖGK-Vertragsärzt*innen zu gestalten: Für sämtliche Behandlungspunkte sind die jeweiligen Positionsziffern zu verwenden. Sie sollten mit dem Honorarkatalog vertraut sein. Patient*innen erhalten weiterhin 80% des Leistungskataloges erstattet.
     
  • Die Vorgaben der ÖGK sehen vor, dass die Übermittlung erst dann erfolgen darf, wenn der*die Patient*in die Honorarnote bezahlt hat. Sollten Ihre Patient*innen die Honorarnote nicht direkt im Anschluss an die Behandlung bar oder elektronisch begleichen, sondern den Betrag im Nachhinein überweisen, müssen Sie erst Ihre Buchhaltung überprüfen, ob der Betrag auf Ihrem Konto eingelangt ist. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Honorarnote an die ÖGK übermittelt werden.
     
  • WAHonline steht (momentan) nur für ÖGK-Versicherte zur Verfügung. Für Versicherte der BVAEB, SVS und KFA sind weiterhin Honorarnoten auszustellen, welche die Patient*innen anschließend einreichen können.

 

Für Fragen zu WAHonline steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin der ÖGK zur Verfügung:

Frau Daniela Schwarzer
Mail: mmmd2gtY2NAb2Vnay5hdA==
Tel.: +43 5 0766-113643

Mit kollegialen Grüßen

Renate Heinz
Referat für Wahlärzt*innen

Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart 
Präsident