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Seit 27. April 2020 besteht die Möglichkeit, dass niedergelassene Ärzt*innen (Kassen- und Wahlärzt*innen und alle Fachrichtungen) COVID-19 Verdachtsfälle unter ihren Patient*innen selbst zur Durchführung eines COVID-19-Tests anmelden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle Falldefinition der MA15. Die Meldung kann ausschließlich telefonisch durch die Ärztin bzw. den Arzt selbst erfolgen. Zu diesem Zweck wurde von der MA15 eine eigene Telefonnummer eingerichtet. Das Testergebnis geht an den*die Patient*in sowie die MA15. An einer Rückinformation an die einmeldenden Ärzt*innen wird von Seiten der MA15 gearbeitet.
Anleitung für niedergelassene Ärzt*innen
Niedergelassene Ärzt*innen können alternativ zu 1450 vom Service für systemkritische Einrichtungen Gebrauch machen. Das Service für systemkritische Einrichtungen ist unter der Telefonnummer 01/9048888 erreichbar.
Bitte halten Sie bei der Einmeldung folgende Informationen bereit:
Ihren Namen, Ihre Arztnummer (WÄK-ID oder ÖÄK-ID) sowie die Mailadresse Ihrer Ordination (sofern vorhanden).
Patient*in:
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Vorname
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Nachname
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SV-Nummer und Geburtsdatum
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Geschlecht
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Mobiltelefonnummer (zur Kontaktaufnahme bei der Anfahrt)
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Einsatzadresse: PLZ, Straße, Adresse
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Wohnadresse: PLZ, Straße, Adresse
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Beschreibung der Symptome bzw. Klinik der*des Patient*in
Ablauf des SARS-CoV-2-Tests:
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Sie identifizieren Patient*innen telefonisch oder bei persönlicher Konsultation als Verdachtsfall und schreiben diese/diesen wegen respiratorischem Infekt krank.
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Sie melden den Fall bei 1450 oder dem Service für systemkritische Einrichtungen unter der Telefonnummer 01/9048888 ein.
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Von dort aus wird eine Blaulichtorganisation für den Abstrich angefordert
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Die Blaulichtorganisation nimmt den Abstrich bei den Patient*innen zu Hause vor.
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Der Abstrich wird mit Abnahmekits durchgeführt.
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Diese Kits enthalten jeweils zwei Abstrich-Stäbchen.
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Mit einem der Stäbchen wird ein Nasenabstrich genommen und das Stäbchen in der Lösung des mitgelieferten Röhrchens mit Spülflüssigkeit ausgespült und ausgedrückt. Danach wird dieses Stäbchen verworfen.
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Mit dem zweiten Stäbchen wird ein Rachenabstrich genommen und im gleichen Röhrchen ausgespült und ausgedrückt. Auch dieses Stäbchen wird verworfen.
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Das Röhrchen mit der Spüllösung beider Abstriche wird als Probe eingesendet.
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Aufklärung der Patienten
Bitte weisen Sie die Patient*innen darauf hin, dass sich im Krankenstand befindet und bis zum Vorliegen des Testergebnisses die Wohnräume nicht verlassen soll.
Nach der Testung:
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Die Zeit bis zur Erstellung eines Befundes/bis zum Vorliegen des Testergebnisses beträgt ca. 2-3 Tage.
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Die Ergebnisse werden vom niedergelassenen Labor
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an die Testperson verschickt und
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Die MA 15 wird über alle (positive wie negative) Ergebnisse informiert.
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Die MA15 arbeitet intensiv an der technischen Umsetzung, dass Sie als Einmelder*in der Testung über das Ergebnis informiert werden.
Bitte informieren Sie Ihre Patient*innen, die Sie zur Testung anmelden, folgendermaßen:
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Eine Verlängerung des Krankenstandes ist erst möglich, wenn Sie als behandelnde/r Ärzt*in das negative Testergebnis vom Patienten/von der Patientin übermittelt bekommen.
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Ein erneuter Besuch in der Arztpraxis ist erst möglich, wenn Sie als behandelnde/r Ärzt*in über ein negatives Testergebnis vom Patienten/von der Patientin informiert wurden.
Sollten Ihre Patient*innen weitere Fragen zu Testung oder Absonderung haben, können Sie sie gerne an das Wohnortzuständige Bezirksgesundheitsamt verweisen. Eine Liste finden Ihre Patient*innen unter www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/gesundheitsaemter.
Kosten
Diese Testung ist für alle Patient*innen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenfrei, da diese Testungen von der Stadt Wien übernommen werden.